Pressemitteilung von Attac Paderborn zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac

Am 26.02.2019 hat der Bundesfinanzhof entschieden, Attac die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.
Der zu den Mitbegründern von Attac gehörende Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold bezeichnete die Entscheidung als „schwarzen Tag für die Demokratie“. Während Firmen ihre Lobbyarbeit von der Steuer absetzen können, werden Teile der Zivilgesellschaft in finanzielle Unsicherheit getrieben. Eine kritische Zivilgesellschaft ist existenziell für eine lebendige Demokratie.

Begonnen hatte der Konflikt 2014, als das zuständige Finanzamt Frankfurt am Main Attac die Gemeinnützigkeit aberkannte. Attac erhob Widerspruch, und der Fall ging an das Hessische Finanzgericht. Dies entschied zugunsten von Attac. Dann schaltete sich das Bundesfinanzministerium (BMF) des damaligen Ministers Wolfgang Schäuble (CDU) ein, um „eine höchstrichterliche Entscheidung in der Frage der Gemeinnützigkeit herbeizuführen“, wie das BMF am Dienstag erklärte. Das Hessische Finanzgericht muss nun neu verhandeln.
Attac überschreite demnach mit seinen Aktivitäten die Grenze zur „allgemeinpolitischen Betätigung“. Ob ein Verein als gemeinnützig anerkannt wird, entscheiden die Finanzämter. Gesetzliche Grundlage für die Entscheidung ist Paragraph 52 der Abgabenordnung. Mit dem Gemeinnützigkeitsrecht verfügt der Staat über einen Hebel, der an der Finanzierung von NGOs ansetzt. Wird einem Verband der Status der Gemeinnützigkeit entzogen, entfällt das Privileg der Steuerfreiheit.

In Deutschland gab es mehrere Versuche, Greenpeace die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, die jedoch bislang nicht erfolgreich waren. 2004 untersuchte das Finanzamt Hamburg, ob Greenpeace gegen Gesetze verstoßen hat und dem Verein deshalb der Status der Gemeinnützigkeit für 2003 aberkannt werden soll, weil die Organisation sich auf ihrer Internetseite nicht von bestimmten rechtswidrigen Aktionen distanziert habe.

Die Hamburger Finanzverwaltung hat 2011 einem Vorwurf stattgegeben, dass der BUND Hamburg durch sein Engagement für die Rekommunalisierung der Energienetze außerhalb des Satzungszwecks „Umweltschutz“ handele und durch die damit verbundene „Beeinflussung der politischen Willensbildung“ die Gemeinnützigkeit ausgeschlossen sei. 2017 entschied der Bundesfinanzhof, dass das Engagement des BUND Hamburg im Rahmen der Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ nicht gemeinnützigkeitsschädlich war.

Die 1957 gegründete Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik mit Sitz in Bonn hat einen klaren Zweck: „Ziel ist es, die Kenntnis über zentrale Themen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Wehr- und Sicherheitstechnik und der Verteidigungswirtschaft zu fördern“, schreibt sie auf ihrer Homepage. Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung erkennt die DWT abgekürzte Organisation mit über 1.000 Mitgliedern als gemeinnützig an.

Die CDU hatte bei ihrem Bundesparteitag in Hamburg beschlossen, dass die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe geprüft werden soll. Die Partei will sich zudem dafür einsetzen, dass der Verein keine Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt bekommt. Die Deutsche Umwelthilfe setzt das Recht auf saubere Luft dort durch, wo die Politik versagt. Seit 13 Jahren hat die Umwelthilfe zahlreiche einzelne Gerichtsverfahren zur Luftreinhaltung gewonnen! DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch hatte jüngst erklärt, das zuständige Finanzamt habe die Gemeinnützigkeit gerade erst bestätigt. Der Bescheid gelte bis August 2023.

Zurück zu Attac. 1998 starteten Kritiker des globalen Finanzmarkts in Frankreich die Bewegung „Association pour une taxation des transactions financières pour l’aide aux citoyens“ („Vereinigung für eine Besteuerung von Finanztransaktionen im Interesse der Bürger“), um eine Tobin-Steuer durchzusetzen. Eine solche Steuer würde auf alle grenzüberschreitenden Geldtransfers der Welt erhoben. Das soll die Spekulation auf Währungsschwankungen eindämmen, weil sie sich kaum noch rentieren würde.

Die Vorschläge für Steuern auf Finanztransaktionen gehen auf John Maynard Keynes (1943) und James Tobin (1972) zurück. Z.B. ist in der Schweiz der Zahlungsverkehr etwa 300 x so groß wie das Bruttoinlandsprodukt. Erhebt man auf jeden Geldtransfer eine „Mikrosteuer“ von 0,05%, wäre für die Schweiz ein Grundeinkommen von 2500 Franken finanziert.

Die Ideen, die Attac propagiert, werden seit Jahren auf Ebene der G20-Staaten diskutiert, die Europäische Kommission will eine EU-weite Finanztransaktionssteuer einführen – das hat nichts mit „Tagespolitik“ zu tun, sondern mit Grundfragen staatlicher Ordnung.

Es ist skandalös, dass der Bundesfinanzminister einer Organisation die Gemeinnützigkeit abspricht, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt. Stattdessen sollte er dafür sorgen, dass sich sein Ministerium um die wirksame Bekämpfung von Konzernsteuertricks und Steueroasen kümmert“ bemerkt Ursula Wanko von Attac Paderborn.

Demokratie braucht eine sich einmischende Zivilgesellschaft, sagt die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“.

Demokratie braucht Attac. Jetzt erst recht! https://www.attac.de/kampagnen/jetzt-erst-recht/jetzt-erst-recht/