Neuigkeiten zur Gemeinnützigkeit von ‚Zivilgesellschaft ist gemeinnützig‘

Nachdem das Bundesfinanzministerium das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) im Bundessteuerblatt amtlich veröffentlicht und auf ein einordnendes BMF-Schreiben verzichtet
hat, gibt es erste Auswirkungen auf weitere Vereine. Einem kleinen, ehrenamtlich geführten soziokulturellem Zentrum wird der Entzug der Gemeinnützigkeit angedroht. Dabei wird ausdrücklich auf das Attac-Urteil verwiesen. Das Beispiel zeigt, dass die einschränkende Interpretation
über Attac hinaus wirkt und wie sehr gemeinnützige Organisationen ausgeliefert sind.
Die Pressemitteilung dazu findet sich hier:
https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/attac-urteil-trifft-weitere-vereine/

Wie ausgeliefert eine gemeinnützige Organisation falschen
Finanzamt-Entscheidungen ist, zeigt auch dieses Beispiel: Das Finanzamt
hält dem Verein vor, nicht die Allgemeinheit zu fördern, da er
Rechtsextremisten und Personen mit menschenverachtenden Äußerungen von
seinen Veranstaltungen ausschließt. Das Freimaurer-Urteil des BFH wird
hier offenbar völlig falsch angewandt – aber dennoch wirkt es zunächst
gegen den Verein. Der muss seinen Rechtsschutz selbst organisieren und
bezahlen. Wie viele Vereine in solchen Fällen einfach klein beigeben,
wissen wir nicht. Wenn ein Sportverein sein Anti-Rassismus-Plakat aus
dem Schaukasten nimmt, ist Demokratie beschädigt.
Infos zu dem uns bekannten Beispiel:
https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/finanzamt-schuetzt-rassisten-ausschlussklausel/

Auch die angedrohte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für „cnetz – Verein
für Netzpolitik“ bezieht sich offenbar auf den einschränkenden
Bildungsbegriff des BFH im Attac-Urteil. Dabei wird auch deutlich, dass
in der Abgabenordnung wichtige Zwecke fehlen – in dem Fall
Digitalisierung. Zugleich reißt „cnetz“ aber wohl eine andere Grenze:
Anders als Attac fördert dieser Verein wohl eine politische Partei.
Unsere Pressemitteilung vom 5. Juni zum Fall:
https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/gemeinnuetzigkeit-von-cnetz/

Ende Mai hatten die Finanzministerinnen und Finanzminister der
Bundesländer über Gemeinnützigkeit beraten. Bis Ende des Jahres wollen
sie prüfen, welche Änderungen in Folge des Attac-Urteils nötig sind. Im
Bundesfinanzministerium wird an einem Gesetzesentwurf zu
Gemeinnützigkeit gearbeitet – mehr Freiraum für politische Einmischung
ist darin nicht vorgesehen. Aus Sicht der Finanzverwaltung ist das
Attac-Urteil richtig und konsequent. Für Demokratieförderung sieht sich
das Finanzministerium nicht zuständig. Während das Ministerium zu
politischer Einmischung rigide bleibt, zeigt es sich im Entwurf
großzügig zur Mittelverwendung. Unter anderem darum gibt es wohl Streit
mit anderen Bundesministerien.
Mehr zur Finanzminister/innen-Konferenz und zum Gesetzesentwurf:
https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/finanzministerkonferenz-diskutiert-gemeinnuetzigkeit-kontrovers/

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat am
vergangenen Freitag einen Gesetzesentwurf zur Änderung der
Abgabenordnung vorgelegt.
https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/bund-gesetzesentwurf-gemeinnuetzigkeit/

Analyse des Attac-Urteils:
https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/analyse-attac-urteil-bfh/